Mit früheren Schreiben informierte die Fondsverwaltung des Medienfonds mit der Beteiligungsnummer 152 die Anleger darüber, dass die von den Anlegern bereits in Anspruch genommenen Steuervorteile wegfallen, weil die Finanzverwaltung die Schlusszahlung des Lizenznehmers als Kaufpreisforderung ansah, die in der Bilanz des Fonds gewinnerhöhend zu aktivieren sei und den bereits zugewiesenen Verlust fast völlig aufhob. Die von den Finanzämtern zu erlassenden neuen Steuerbescheide führten oder führen zu ganz erheblichen Steuernachzahlungen und Verzugszinsen.
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