Schreiben der Fondsgesellschaft haben die Anleger zahlreicher Apollo-Medienfonds in den letzten Tagen erheblich verunsichert, enthielten sie doch die Aufforderung, die bisher erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.
Nach Ansicht des Heidelberger Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel dürften die Anleger derzeit nicht verpflichtet sein, die geforderten Zahlungen zu leisten: „Die Fondsgesellschaften haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, Ausschüttungen zurückzufordern. Ein entsprechender Anspruch stünde allenfalls den Gläubigern der Gesellschaft zu.“
Kommentare