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An welchen Punkten versagt in der Praxis zumeist eine Beratung zur Altersvorsorge? Die Voraussetzungen einer Beratung zur Altersvorsorge wurden einführend beschrieben. In der Praxis werden zahlreiche Fehler begangen. Hier sollen die am häufigsten vorkommenden Fehler/Beratungsfehler grob und vereinfacht dargestellt werden.
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Bislang war die Rücknahme von Anteilen nur ausgesetzt und der Fonds sollte ursprünglich zum 30. Oktober 2010 wieder geöffnet werden. Doch ist die Fondsgesellschaft nunmehr zur Aufgabe gezwungen, weil sie die Rückgabewünsche der Anleger nicht bedienen kann. Die Entscheidung der Fondsgesellschaft trifft viele Anleger hart, insbesondere – so der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klaus Hünlein von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel – wenn sie ihre Altersvorsorge oder ihren Notgroschen auf diesen, von den beratenden Banken gern als “sicheres Investment” gepriesenen Fonds gebaut haben.
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Das Alter der Kunden ist bei der Anlageberatung allzu oft kein Thema. Dabei würde es sich lohnen, die «Golden Agers» zu umwerben.
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Was ist zu tun, wenn Sie von der Bank betrogen werden? Welche Rechte haben Sie als Kunde? Rechtsanwalt Gilbert Häfner verrät es Ihnen. Kann man den Bankberater erfolgversprechend auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn sich eine von ihm als sicher angepriesene Kapitalanlage später als hochriskantes Investment erweist?
Zum Artikel auf mdr.de
Post aus Sankt Augustin: Der Fondsexperte Björn Drescher hat sich dem Immobilienfonds-Chaos der vergangenen Tagen – rund um den AGI Premium Management Immobilien Anlagen – nochmal angenommen und ordnet die Geschehnisse ein. Zum Fazit braucht es derzeit Ironie.
Zum Artikel auf dasinvestment.com
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob Anleger Beratungsfehler bereits zum Zeitpunkt erkennen müssen, wenn ihnen der Prospekt ausgehändigt wird. Fachanwältin Katja Fohrer, Kanzlei Mattil & Kollegen kommentiert.
Zum Artikel auf dasinvestment.com
In der Fassade der Offenen Immobilienfonds klafft bald ein hässliche Lücke: Der Anbieter Kanam gibt sein angeschlagenes US-Flaggschiff endgültig auf. Die Immobilien werden verkauft, noch in diesem Jahr sollen Anleger zumindest einen Teil des Geldes sehen. Weitere Fonds könnten folgen.
Zum Artikel auf n-tv.de
Bankrecht aktuell: Zahlreich Lehman Brothers-Zertifikate Geschädigte scheinen Schadensersatzprozesse zu betreiben. Es gibt bereits einige Urteile aus Schadensersatzklagen, die zu Gunsten der Lehman Zertifikat Geschädigten ausgegangen sind. Im Bankrecht tätige Rchtsanwälte haben hier Anlegerinteressen im Sinne des Anlegerschutzes effektiv durchgesetzt.
Zum Artikel auf bankrecht-anlegerschutz.de
Anlageberatungen werden durch Provisionen beeinflusst, so die weitläufige Meinung. Bei Honorarberater-Banken zahlen Kunden direkt für den Service. Dafür wird Neutralität garantiert, wie Karl Matthäus Schmidt erklärt.
Zum Artikel auf Kölner Stadt-Anzeiger
In einem am Freitag veröffentlichten Urteil hat der BGH entschieden, dass ein Anleger auf die Beratung durch den Anlageberater vertrauen darf. Er hat nicht schon deshalb grob fahrlässig keine Kenntnis von einem Anlageberatungsfehler, weil er es unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen, auch wenn dieser auf die Risiken hinwies.
Zum Artikel auf Legal Tribune
Die Banken ING-Diba und Quirin haben als Reaktion auf die schlechten Ergebnisse des Tests Anlageberatung von Finanztest zwei alternative Beratungs modelle vorgestellt. Die ING-Diba setzt auf ein Internet-Tool, mit dem sich Sparer ohne persönliche Beratung selber helfen können. Die Quirin Bank bietet Kunden eine unabhängige Honorarberatung. Provisionen, die die Bank für die Vermittlung erhält, erstattet sie dem Kunden.
Zum Artikel auf test.de
Wieder einmal hat der Bundesgerichtshof seine Kick-Back-Rechtsprechung weiterentwickelt und mit einem Beschluss vom 29.06.2010 – XI ZR 308/09 die Bankenwelt erneut schwer erschüttert. Bereits mit seiner Grundsatzentscheidung vom 19.12.2006 – XI ZR 56/05 hat der BGH klargestellt, dass eine Bank bei der Vermittlung eines Aktienfonds verpflichtet ist, den Kunden über den Anfall und die Höhe sog. Kick-Backs aufzuklären und im Falle einer vorsätzlichen Falschberatung die kurze kenntnisunabhängige Verjährung des § 37 a WpHG a.F. nicht anwendbar ist.
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Beim Offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value reißt die Welle der Hiobsbotschaften nicht ab. Der Anteilswert wurde um minus 11% auf jetzt 36,32 € abermals abgewertet. Am 23. Juli 2009 stand er noch bei 53,74 € – ein Minus von 32%. An sein Geld kommt der Anleger allerdings dennoch nicht. Der Fonds nimmt seit jetzt fast 2 Jahren keine Anteile mehr zurück.
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Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) wirft den Banken vor, bei Beratungsprotokollen vorsätzlich Gesetze zu brechen. Es könne nicht sein, dass gerade in den Beratungsgesprächen gesetzliche Vorgaben teilweise bewusst umgangen werden, kritisierte Aigner im Hamburger Abendblatt (Montag-Ausgabe). Sie betonte: „Mangelhafte oder fehlerhafte Protokolle sind garantiert der falsche Weg, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.” Viele Banken glaubten noch immer, sie könnten die Wünsche und Vorstellungen ihrer Kunden ignorieren, so die Ministerin.
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Die Commerzbank belegt ihre Berater mit einem Malus, wenn deren Kunden Anteile des offenen Immobilienfonds Hausinvest Europa zurückgeben. So sollen die Mitarbeiter FTD-Informationen zufolge motiviert werden, Anleger vom Verkauf abzuhalten.
Zum Artikel auf boerse-online.de
Ein Banker wurde verurteilt. Zehn Monate auf Bewährung hat der ehemalige IKB-Chef Stefan Ortseifen bekommen und eine Geldauflage in Höhe von 100 000 Euro noch dazu. Welche der beiden Strafen ihn empfindlicher trifft, lässt sich nur erraten. Die Höhe der Strafe rückt allerdings in den Hintergrund. Aufsehen erregend ist, dass überhaupt ein verantwortlicher Banker zur Verantwortung gezogen wurde. Auf den ersten Blick. Wegweisend ist dieses Urteil aber nicht. Kleinanleger, die ihren persönlichen Bankberater gern vor Gericht sehen würden, werden wohl vergebens auf weitere Verurteilungen hoffen.
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Wie hindert man Kreditinstitute an riskanten Geschäften? Die US-Regierung ersann eine Reform, um Finanzkrisen künftig zu verhindern. Doch schon bevor das Regelwerk in Kraft tritt, finden Banken jede Menge Schlupflöcher.
Zum Artikel auf ftd.de
Die Finanzkrise hat die Verantwortlichen an der Wall Street nicht geläutert. Sie machen weiter wie bisher – und setzen auf schnellen Profit statt auf nachhaltige Investitionen. Insiderberichte belegen, dass die Finanzbranche aus dem Desaster nicht gelernt hat.
Zum Artikel auf handelsblatt.com
Als erste Bank in Deutschland zahlt die Wiesbadener Aareal Bank staatliche Hilfen zurück. Wie der Immobilienfinanzierer am Montag in Wiesbaden mitteilte, wird eine erste Tranche in Höhe von 150 Mio. Euro an den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) überwiesen. Anleger reagierten positiv auf die Meldung.
Zum Artikel auf handelsblatt.com
Die Bank of America hat in der Finanzkrise ihre wahren Risiken bewusst verschleiert. Das Institut räumte gegenüber der US-Börsenaufsicht SEC ein, in den Jahren 2007 bis 2009 mehrere Geschäfte falsch gebucht und damit die Schuldenlast geschönt zu haben.
Zum Artikel auf nzz.ch
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