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Das Vertrauen der Bürger in die Banken und Sparkassen hat in den vergangenen zwei Jahren gelitten. Bei welchem Institut, bei welchem Vermögensverwalter kann man noch guten Gewissens Geld anlegen? Wo wird man noch seriös und wirklich unabhängig beraten? Der große Test von n-tv und Focus-Money gibt die Antwort.
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Im Anschluss an seine Entscheidung vom 08.07.2010 – III ZR 249/09, in welcher der Bundesgerichtshof klarstellte, dass ein Anleger nicht ohne weiteres grob fahrlässig handelt, wenn er, ein ihm von einem Anlageberater überlassenes Verkaufsprospekt nicht durchliest und aus diesem Grunde nicht feststellt, dass der Anlageberater ihn über die Risiken und die Funktionsweise der zum Erwerb empfohlenen Kapitalanlage nicht zutreffend aufgeklärt hat, hat der Bundesgerichtshof ein weiteres anlegerfreundliches Urteil gesprochen.
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Müssen Banken Provisionen und Rückvergütungen offenlegen? Eindeutig ist die Rechtsprechung nicht. Doch Banken haben mehr Pflichten als Anlageberater.
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Der Immobiliendachfonds Allianz Global Investors Premium Management Immobilien-Anlagen – P – EUR wurde nach Informationen von Allianz Global Investors geschlossen. Sowohl die Anteilscheinausgabe als auch die Rücknahme wurde vorläufig ausgesetzt. Kauf- und Verkaufaufträge von Anteilen an dem Allianz Premium Management Immobilien-Anlagen – P – EUR werden seit dem 24.09.2010 14.00 Uhr nicht mehr ausgeführt.
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Das Alter der Kunden ist bei der Anlageberatung allzu oft kein Thema. Dabei würde es sich lohnen, die «Golden Agers» zu umwerben.
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Was ist zu tun, wenn Sie von der Bank betrogen werden? Welche Rechte haben Sie als Kunde? Rechtsanwalt Gilbert Häfner verrät es Ihnen. Kann man den Bankberater erfolgversprechend auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn sich eine von ihm als sicher angepriesene Kapitalanlage später als hochriskantes Investment erweist?
Zum Artikel auf mdr.de
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob Anleger Beratungsfehler bereits zum Zeitpunkt erkennen müssen, wenn ihnen der Prospekt ausgehändigt wird. Fachanwältin Katja Fohrer, Kanzlei Mattil & Kollegen kommentiert.
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In einem am Freitag veröffentlichten Urteil hat der BGH entschieden, dass ein Anleger auf die Beratung durch den Anlageberater vertrauen darf. Er hat nicht schon deshalb grob fahrlässig keine Kenntnis von einem Anlageberatungsfehler, weil er es unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen, auch wenn dieser auf die Risiken hinwies.
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Die Banken ING-Diba und Quirin haben als Reaktion auf die schlechten Ergebnisse des Tests Anlageberatung von Finanztest zwei alternative Beratungs modelle vorgestellt. Die ING-Diba setzt auf ein Internet-Tool, mit dem sich Sparer ohne persönliche Beratung selber helfen können. Die Quirin Bank bietet Kunden eine unabhängige Honorarberatung. Provisionen, die die Bank für die Vermittlung erhält, erstattet sie dem Kunden.
Zum Artikel auf test.de
Wieder einmal hat der Bundesgerichtshof seine Kick-Back-Rechtsprechung weiterentwickelt und mit einem Beschluss vom 29.06.2010 – XI ZR 308/09 die Bankenwelt erneut schwer erschüttert. Bereits mit seiner Grundsatzentscheidung vom 19.12.2006 – XI ZR 56/05 hat der BGH klargestellt, dass eine Bank bei der Vermittlung eines Aktienfonds verpflichtet ist, den Kunden über den Anfall und die Höhe sog. Kick-Backs aufzuklären und im Falle einer vorsätzlichen Falschberatung die kurze kenntnisunabhängige Verjährung des § 37 a WpHG a.F. nicht anwendbar ist.
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Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) wirft den Banken vor, bei Beratungsprotokollen vorsätzlich Gesetze zu brechen. Es könne nicht sein, dass gerade in den Beratungsgesprächen gesetzliche Vorgaben teilweise bewusst umgangen werden, kritisierte Aigner im Hamburger Abendblatt (Montag-Ausgabe). Sie betonte: „Mangelhafte oder fehlerhafte Protokolle sind garantiert der falsche Weg, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.” Viele Banken glaubten noch immer, sie könnten die Wünsche und Vorstellungen ihrer Kunden ignorieren, so die Ministerin.
Zum Artikel auf wallstreet-online.de
Ein Banker wurde verurteilt. Zehn Monate auf Bewährung hat der ehemalige IKB-Chef Stefan Ortseifen bekommen und eine Geldauflage in Höhe von 100 000 Euro noch dazu. Welche der beiden Strafen ihn empfindlicher trifft, lässt sich nur erraten. Die Höhe der Strafe rückt allerdings in den Hintergrund. Aufsehen erregend ist, dass überhaupt ein verantwortlicher Banker zur Verantwortung gezogen wurde. Auf den ersten Blick. Wegweisend ist dieses Urteil aber nicht. Kleinanleger, die ihren persönlichen Bankberater gern vor Gericht sehen würden, werden wohl vergebens auf weitere Verurteilungen hoffen.
Zum Artikel auf nordbayern.de
Wie hindert man Kreditinstitute an riskanten Geschäften? Die US-Regierung ersann eine Reform, um Finanzkrisen künftig zu verhindern. Doch schon bevor das Regelwerk in Kraft tritt, finden Banken jede Menge Schlupflöcher.
Zum Artikel auf ftd.de
Die Finanzkrise hat die Verantwortlichen an der Wall Street nicht geläutert. Sie machen weiter wie bisher – und setzen auf schnellen Profit statt auf nachhaltige Investitionen. Insiderberichte belegen, dass die Finanzbranche aus dem Desaster nicht gelernt hat.
Zum Artikel auf handelsblatt.com
Als erste Bank in Deutschland zahlt die Wiesbadener Aareal Bank staatliche Hilfen zurück. Wie der Immobilienfinanzierer am Montag in Wiesbaden mitteilte, wird eine erste Tranche in Höhe von 150 Mio. Euro an den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) überwiesen. Anleger reagierten positiv auf die Meldung.
Zum Artikel auf handelsblatt.com
Die Bank of America hat in der Finanzkrise ihre wahren Risiken bewusst verschleiert. Das Institut räumte gegenüber der US-Börsenaufsicht SEC ein, in den Jahren 2007 bis 2009 mehrere Geschäfte falsch gebucht und damit die Schuldenlast geschönt zu haben.
Zum Artikel auf nzz.ch
Die Privatbank Sal. Oppenheim rechnet für das Jahr 2010 erneut mit Verlusten. Stellenstreichungen sind deshalb kein Tabu.
Zum Artikel auf welt.de
Im Streit über verdeckte Provisionen bei Geldanlagen hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut die Verbraucher gestärkt. Laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss mussten die Banken bereits seit 1990 vollständig über Provisionen aufklären, die sie für die Vermittlung von Anlagen kassieren (Az: XI ZR 308/09). Mehrfach hatte der BGH zuvor bereits ähnlich entschieden.
Zum Artikel auf badische-zeitung.de
Das Kartellamt sagt “Nein!”: Fünf Euro für eine Abhebung am Geldautomaten ist zu viel. Jetzt weist die Behörde die Banken in die Schranken, schließlich kostet eine Abhebung die Institute nur wenige Cent.
Zum Artikel auf sueddeutsche.de
Als erste Wirtschaftsregion der Welt erlässt die Europäische Union Banken strenge gesetzliche Vorschriften zu Bonuszahlungen an Bankmanager. Nach der Einigung mit den EU-Mitgliedstaaten stimmt das Europäische Parlament am Mittwoch in Straßburg über die Regeln ab. Erfolgreiche Händler könnten danach schon ab dem kommenden Jahr nur noch 30 Prozent einer Sondervergütung sofort ausgezahlt bekommen.
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