In der Lebensversicherung besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Ertrag aus der Gewinnbeteiligung. Aus dem Nichterreichen eines prognostizierten Gewinnes können daher keine Schadenersatzansprüche abgeleitet werden.
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In der Lebensversicherung besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Ertrag aus der Gewinnbeteiligung. Aus dem Nichterreichen eines prognostizierten Gewinnes können daher keine Schadenersatzansprüche abgeleitet werden. |
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