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Oberlandesgericht Wien bestätigt als zweite Instanz Position der Meinl Bank: MEL-Anlegerklage abgewiesen

OLG Wien bestätigt Haftung der Anlageberater für fehlende oder mangelhafte Aufklärung der Anleger – Irrtumsveranlassung durch unabhängigen Berater nicht der Meinl Bank zurechenbar – Meinl Bank hat den vereinbarten Kaufgegenstand (MEL-Zertifikate) geliefert.

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