Viele Baufinanzierungen werden nicht in Monatsraten getilgt, sondern mit einer Lebensversicherung abgesichert. Für eine mögliche Falschberatung des Bankmitarbeiters kann dabei nicht die Versicherung herangezogen werden.
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Viele Baufinanzierungen werden nicht in Monatsraten getilgt, sondern mit einer Lebensversicherung abgesichert. Für eine mögliche Falschberatung des Bankmitarbeiters kann dabei nicht die Versicherung herangezogen werden. In der Lebensversicherung besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Ertrag aus der Gewinnbeteiligung. Aus dem Nichterreichen eines prognostizierten Gewinnes können daher keine Schadenersatzansprüche abgeleitet werden. |
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