Jörg Lange, Gründer und Geschäftsführer der Fonds-Invest-Beratung, kommentiert die aktuelle Situation auf dem Markt für offene Immobilienfonds.
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Jörg Lange, Gründer und Geschäftsführer der Fonds-Invest-Beratung, kommentiert die aktuelle Situation auf dem Markt für offene Immobilienfonds. Im Anschluss an seine Entscheidung vom 08.07.2010 – III ZR 249/09, in welcher der Bundesgerichtshof klarstellte, dass ein Anleger nicht ohne weiteres grob fahrlässig handelt, wenn er, ein ihm von einem Anlageberater überlassenes Verkaufsprospekt nicht durchliest und aus diesem Grunde nicht feststellt, dass der Anlageberater ihn über die Risiken und die Funktionsweise der zum Erwerb empfohlenen Kapitalanlage nicht zutreffend aufgeklärt hat, hat der Bundesgerichtshof ein weiteres anlegerfreundliches Urteil gesprochen. Die Krise der offenen Immobilienfonds erreicht einen neuen Tiefpunkt. Nach dem US-Grundinvest der Fondsgesellschaft KanAm wird der 1,3 Milliarden Euro schwere Degi Europa des Investmenthauses Aberdeen abgewickelt. In der Branche wird befürchtet, dass auch der Fonds Morgan Stanley P2 Value keine Zukunft mehr hat. Nach zweijähriger Schließung sollten beide Fonds Anfang November wieder geöffnet werden. Das Prinzip der von der Deutschen Bank initiierten Fonds db Kompass Life 1 und db Kompass Life 2 ist bereits lange bekannt. Mit dem Anlegergeld wurden Lebensversicherungen erworben, deren Prämien sowie die Versicherungsleistungen im Falle des Todes des Versicherten von der Fondsgesellschaft kassiert wurden. Je früher die Versicherten starben, desto mehr Gewinn machten die Fonds. Der Immobiliendachfonds Allianz Global Investors Premium Management Immobilien-Anlagen – P – EUR wurde nach Informationen von Allianz Global Investors geschlossen. Sowohl die Anteilscheinausgabe als auch die Rücknahme wurde vorläufig ausgesetzt. Kauf- und Verkaufaufträge von Anteilen an dem Allianz Premium Management Immobilien-Anlagen – P – EUR werden seit dem 24.09.2010 14.00 Uhr nicht mehr ausgeführt. An welchen Punkten versagt in der Praxis zumeist eine Beratung zur Altersvorsorge? Die Voraussetzungen einer Beratung zur Altersvorsorge wurden einführend beschrieben. In der Praxis werden zahlreiche Fehler begangen. Hier sollen die am häufigsten vorkommenden Fehler/Beratungsfehler grob und vereinfacht dargestellt werden. Bislang war die Rücknahme von Anteilen nur ausgesetzt und der Fonds sollte ursprünglich zum 30. Oktober 2010 wieder geöffnet werden. Doch ist die Fondsgesellschaft nunmehr zur Aufgabe gezwungen, weil sie die Rückgabewünsche der Anleger nicht bedienen kann. Die Entscheidung der Fondsgesellschaft trifft viele Anleger hart, insbesondere – so der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klaus Hünlein von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel – wenn sie ihre Altersvorsorge oder ihren Notgroschen auf diesen, von den beratenden Banken gern als “sicheres Investment” gepriesenen Fonds gebaut haben. Was ist zu tun, wenn Sie von der Bank betrogen werden? Welche Rechte haben Sie als Kunde? Rechtsanwalt Gilbert Häfner verrät es Ihnen. Kann man den Bankberater erfolgversprechend auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn sich eine von ihm als sicher angepriesene Kapitalanlage später als hochriskantes Investment erweist? Post aus Sankt Augustin: Der Fondsexperte Björn Drescher hat sich dem Immobilienfonds-Chaos der vergangenen Tagen – rund um den AGI Premium Management Immobilien Anlagen – nochmal angenommen und ordnet die Geschehnisse ein. Zum Fazit braucht es derzeit Ironie. Bankrecht aktuell: Zahlreich Lehman Brothers-Zertifikate Geschädigte scheinen Schadensersatzprozesse zu betreiben. Es gibt bereits einige Urteile aus Schadensersatzklagen, die zu Gunsten der Lehman Zertifikat Geschädigten ausgegangen sind. Im Bankrecht tätige Rchtsanwälte haben hier Anlegerinteressen im Sinne des Anlegerschutzes effektiv durchgesetzt. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil hat der BGH entschieden, dass ein Anleger auf die Beratung durch den Anlageberater vertrauen darf. Er hat nicht schon deshalb grob fahrlässig keine Kenntnis von einem Anlageberatungsfehler, weil er es unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen, auch wenn dieser auf die Risiken hinwies. Wieder einmal hat der Bundesgerichtshof seine Kick-Back-Rechtsprechung weiterentwickelt und mit einem Beschluss vom 29.06.2010 – XI ZR 308/09 die Bankenwelt erneut schwer erschüttert. Bereits mit seiner Grundsatzentscheidung vom 19.12.2006 – XI ZR 56/05 hat der BGH klargestellt, dass eine Bank bei der Vermittlung eines Aktienfonds verpflichtet ist, den Kunden über den Anfall und die Höhe sog. Kick-Backs aufzuklären und im Falle einer vorsätzlichen Falschberatung die kurze kenntnisunabhängige Verjährung des § 37 a WpHG a.F. nicht anwendbar ist. Beim Offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value reißt die Welle der Hiobsbotschaften nicht ab. Der Anteilswert wurde um minus 11% auf jetzt 36,32 € abermals abgewertet. Am 23. Juli 2009 stand er noch bei 53,74 € – ein Minus von 32%. An sein Geld kommt der Anleger allerdings dennoch nicht. Der Fonds nimmt seit jetzt fast 2 Jahren keine Anteile mehr zurück. Das Landgericht Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 23. April 2010 – 4 O 154/09/ nicht rkr.) die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG verurteilt, an eine geschädigte Zertifikate-Anlegerin Schadensersatz in Höhe von € 141.600,- zu zahlen (in diesem Fall handelte es sich um „Dresdner Bank AG – Global Champion IV“ Zertifikate). Laut VKI – Bei Sammelklagen verhalte sich der Finanzdienstleister dagegen weiter stur. Das BZÖ fordert von der Republik Österreich, eine Schadenersatzklage gegen die Bayerische Landesbank einzubringen. Ein Entschließungsantrag soll bei der nächsten Nationalratssitzung eingebracht werden. Die BayernLB habe durch schwerwiegende wirtschaftliche und personelle Fehlentscheidungen die Schieflage der Kärntner Hypo Alpe Adria Bank entscheidend mitverursacht, heißt es in dem Antrag. In der Deutsche-Bank-Filiale in Hofheim haben Betrüger den Geldautomaten manipuliert. Mehr als 40 Opfer haben sich schon bei der Polizei gemeldet. Für den Immobilienunternehmer Josef Esch wird es eng. Nach dem Schuhunternehmer Deichmann proben jetzt weitere Investoren den Aufstand gegen den Troisdorfer Fondsinitiator. Sie klagen und wollen ihn wegen angeblicher Misswirtschaft als Geschäftsführer der Fonds absetzen. |
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