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Der Immobilienfonds SEB Immoinvest wurde im Mai 2010 geschlossen. Das bedeutet, bis Mai 2011 können Anleger keine Anteile mehr zurückgeben. Wie es weitergeht, weiß im Moment niemand. Möglicherweise droht den Anlegern die Liquidation des Fonds. Insbesondere wenn der Immobilienfonds von einer Bank vermittelt wurde, besteht die Möglichkeit mit rechtlichen Mitteln sein Geld zurückzuerhalten.
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Anleger der offenen Immobilienfonds haben es derzeit nicht leicht. Zahlreichen Anlegern wurden die Fonds als sichere Anlage verkauft, bei denen sie jederzeit an ihr Geld kommen können. Es wurde teilweise gesagt, die Fonds seien mündelsicher. Vergleiche mit einem Sparbuch oder Festgeld waren nicht selten. Nur über Risiken haben Berater und Banken (Commerzbank, Allianz Bank, Dresdner Bank, Sparkassen, Volksbanken, Allianz Agenturen, Targo Bank, Deutsche Bank) selten aufgeklärt, obwohl es solche gibt. Anleger hätten darauf hingewiesen werden müssen. Nun werden sie im Regen stehen gelassen.
In einzelnen Offenen Immobilienfonds seien die Umsätze im Februar deutlich gestiegen. Spitzenreiter sei wie im Vormonat der CS Euroreal mit einem Umsatz von 28,2 Mio. Euro gewesen – der Handel mit Anteilen an diesem Fonds habe um fast ein Viertel zugelegt (Vormonat 22,8 Mio. Euro). Platz zwei habe der SEB Immoinvest belegt, in dem Anteile im Wert von 13,8 Mio. Euro gehandelt worden seien (Vormonat 12,7 Mio. Euro). Den drittstärksten Umsatz im Februar habe die Börse Hamburg mit 8,1 Millionen Euro bei Anteilen des Degi Europa verzeichnet. Dieser Immobilienfonds werde derzeit abgewickelt.
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2011 wird für die Offenen Immobilienfonds ein Jahr der Entscheidung. Allerdings wird das Fell des Bären zerlegt, bevor es geteilt ist. Die Zahlen sind deutlich besser als die Stimmung. Die Anleger stimmen mit den Füßen ab. Allein Union Investment Gruppe, DekaBank Gruppe und Deutsche Bank Gruppekonnten lt. BVI Statistik per Ende November auf ein Netto-Mittelaufkommen von knapp 3,6 Mrd. Euro verweisen. Nach Abzug der Verlustbringer, allen voran die Commerz Real Gruppe mit allein 1,83 Mrd. Abflüssen, bleibt immer noch ein positives Mittelaufkommen von knapp 1,4 Mrd. Euro. Allerdings sind hier die Fonds, deren Anteilrücknahme ausgesetzt ist, naturgemäß ohne Abflüsse verbucht.
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Geld für die Anleger des Degi Europa-Immobilienfonds: In der kommenden Woche will der Fonds 254,1 Millionen Euro ausschütten. Das gab die Fondsgesellschaft Aberdeen bekannt. Je Anteilsschein erhalten die etwa 90000 Anleger somit etwa 9,70 Euro. Der Degi Europa ist einer jener Immobilienfonds, die im Zuge der großen Krise dieser Anlageklasse Ende des vergangenen Jahres ihre Abwicklung bekannt geben mussten. Bis 2013 sollen alle Immobilien des Fonds, der mehr als vier Jahrzehnte fixer Bestandteil im Portfolio vieler privater Anleger war, verkauft werden.
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Geschätzt über 25.000 Ärzte und Apotheker haben in die von der Düsseldorfer Firma Gebau initiierten geschlossenen Immobilien Fonds (“Medico Fonds”) investiert. Vertrieben wurden diese geschlossenen Immobilienfonds vor allem von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (APOBANK) und durch das Vertriebsunternehmen Bonnfinanz. In der Presse wurde bereits berichtet, dass sich die Fonds durch hohe Nebenkosten, überteuert eingekaufte Immobilien und unrealistisch schnell ansteigenden Mietannahmen auszeichnen.
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Zwei langjährige Deutsche-Bank-Kunden haben nach einem Fehlinvestment in einen Riesenradfonds vor Gericht einen Vergleich mit Deutschlands größter Bank abgelehnt. Der Anwalt des Ehepaares aus Norddeutschland bekräftigte am Freitag vor dem Landgericht Frankfurt die Forderung nach Rückzahlung der im Jahr 2006 investierten 30.000 Euro ´plus angemessener Zinszahlung´.
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Filmfonds, Medienfonds Verjährung droht: KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Apollo, Victory, Boll, Cinerenta, Equity Pictures, N 1 Filmfonds: Die Ansprüche der Anleger drohen zum Jahresende zu verjähren (31.12.2010). Deshalb bereiten die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH derzeit zahlreiche Klagen, Ombudsmannverfahren und Güteanträge vor, um die Verjährung zu hemmen.
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Im Spätsommer 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass Anleger nicht mehr unbedingt den Verkaufsprospekt für einen geschlossenen Fonds lesen müssen (BGH Az. III ZR 249/09). Bis zu diesem Urteil handelte derjenige “grob fahrlässig”, der sich den Verkaufsprospekt nicht angeschaut hatte. In diesen meist rund 100 Seiten starken Werken finden sich viele Fachausdrücke, aber auch Risikohinweise. Bisher begann die Verjährungsfrist für eine eventuelle Falschberatung mit Datum Überreichung des Prospekts. Nun urteilten die Richter: “Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers ergibt sich nicht daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den Emissionsprospekt durchzulesen und die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters zu kontrollieren.”
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Ein hessischer Steuersünder will 7,3 Millionen Euro Schadenersatz von der LGT Treuhand. Die Liechtensteiner Bank habe ihn nicht rechtzeitig gewarnt, nachdem ihr Daten verloren gegangen waren.
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30.000 Euro hat eine Lagenserin gestern vor Gericht von der Commerzbank gefordert. Vor Gericht wollte sie in Detmold Schadenersatz für den Kauf wertlos gewordener Lehman-Brothers-Zertifikate erstreiten. Eine Entscheidung fiel während der Verhandlung nicht, das Gericht legte dem Anwalt der Bank aber nahe, mit seinem Auftraggeber über einen Vergleich zu sprechen.
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Nach einem Jahr Pause schließt sich die neue Vorsitzende Richterin der Einschätzung ihres Vorgängers an. Damit sind die Vorwürfe der Anlegeranwälte praktisch vom Tisch. Voraussichtlich im April wird entschieden, ob ein „wesentlicher Prospektfehler“ vorlag.
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Ein ehemaliger Kunde der Volksbank Braunschweig-Wolfsburg hat die Bank wegen Falschberatung verklagt. Zwischen 1986 und 1997 hatte er rund 200 000 Euro in geschlossene Immobilienfonds investiert. Das Geld ist zum großen Teil verloren. Am Mittwoch begann der Prozess vor dem Landgericht Braunschweig.
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Hans Joachim Bendlin ist enttäuscht. Seine Klage gegen die Spar- und Kreditbank wurde abgewiesen. Der Fall sei verjährt, teilte die Vorsitzende Richterin am Mittwoch im Landgericht Karlsruhe mit. Der 63-Jährige hatte die Bank “seines Vertrauens” wegen “Falschberatung” verklagt und 85.000 Euro Schadensersatz gefordert.
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Trotz der Abwicklung von drei Offenen Immobilienfonds sollten Anleger nicht übereilt aus dieser Anlageform flüchten. Im großen Konvoi der Offenen Immobilienfonds sind drei Schiffe in jüngster Zeit auf Grund gelaufen: Nach dem Ende September der kleine Kanam US-Grundinvest seine Abwicklung bekanntgab, kündigte einen Monat später der wesentlich größere Degi Europa seine Auflösung in den nächsten Jahren an. Eine Woche später folgte mit dem Morgan Stanley P2 Value der dritte Fonds den Weg in die Auflösung, nachdem die Öffnung des Fonds nach der maximal zulässigen Schließung für zwei Jahre aus Sicht der Fondsgesellschaft nicht sinnvoll erschien. Die Anleger fragen sich nun zu recht, wohin die Reise geht.
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Das Landgericht Karlsruhe hat Verbrauchern den Ausstieg aus gescheiterten Geldanlagen erleichtert. Nach einem inzwischen schriftlich veröffentlichten Urteil muss eine Bank in Fällen der Vermögensverwaltung auch rückwirkend Auskunft darüber geben, ob sie für ein Anlagegeschäft Provisionen bekommen hat.
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Was das Landgericht Frankfurt im Jahr 2003 erlebte, war bis dahin einmalig in der deutschen Justizgeschichte. Innerhalb kurzer Zeit gingen wäschekörbeweise Klagen von Anlegern ein, die mit der Telekom-Aktie viel Geld verloren. 17000 Betroffene meldeten sich in der Hoffnung auf Schadensersatz. Ihre Erfolgsaussichten waren vage. Klar war nur: Das deutsche Recht war auf derartige Mammutverfahren überhaupt nicht eingerichtet.
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Eigentlich war Anneliese Schrader nur zur Commerzbank gegangen, um nach dem Tod ihres Mannes das gemeinsame Sparbuch auf ihren Namen umschreiben zu lassen. Doch in der Bank verwickelte die Filialleiterin die 80-Jährige in ein Beratungsgespräch. Heute ist die Rentnerin um mehr als zehntausend Euro ärmer. Sie fühlt sich von der Beraterin betrogen.
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