Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob Anleger Beratungsfehler bereits zum Zeitpunkt erkennen müssen, wenn ihnen der Prospekt ausgehändigt wird. Fachanwältin Katja Fohrer, Kanzlei Mattil & Kollegen kommentiert.
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Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob Anleger Beratungsfehler bereits zum Zeitpunkt erkennen müssen, wenn ihnen der Prospekt ausgehändigt wird. Fachanwältin Katja Fohrer, Kanzlei Mattil & Kollegen kommentiert. Bankrecht aktuell: Zahlreich Lehman Brothers-Zertifikate Geschädigte scheinen Schadensersatzprozesse zu betreiben. Es gibt bereits einige Urteile aus Schadensersatzklagen, die zu Gunsten der Lehman Zertifikat Geschädigten ausgegangen sind. Im Bankrecht tätige Rchtsanwälte haben hier Anlegerinteressen im Sinne des Anlegerschutzes effektiv durchgesetzt. Beim Offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value reißt die Welle der Hiobsbotschaften nicht ab. Der Anteilswert wurde um minus 11% auf jetzt 36,32 € abermals abgewertet. Am 23. Juli 2009 stand er noch bei 53,74 € – ein Minus von 32%. An sein Geld kommt der Anleger allerdings dennoch nicht. Der Fonds nimmt seit jetzt fast 2 Jahren keine Anteile mehr zurück. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) wirft den Banken vor, bei Beratungsprotokollen vorsätzlich Gesetze zu brechen. Es könne nicht sein, dass gerade in den Beratungsgesprächen gesetzliche Vorgaben teilweise bewusst umgangen werden, kritisierte Aigner im Hamburger Abendblatt (Montag-Ausgabe). Sie betonte: „Mangelhafte oder fehlerhafte Protokolle sind garantiert der falsche Weg, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.” Viele Banken glaubten noch immer, sie könnten die Wünsche und Vorstellungen ihrer Kunden ignorieren, so die Ministerin. Im Streit über verdeckte Provisionen bei Geldanlagen hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut die Verbraucher gestärkt. Laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss mussten die Banken bereits seit 1990 vollständig über Provisionen aufklären, die sie für die Vermittlung von Anlagen kassieren (Az: XI ZR 308/09). Mehrfach hatte der BGH zuvor bereits ähnlich entschieden. Laut VKI – Bei Sammelklagen verhalte sich der Finanzdienstleister dagegen weiter stur. VKI (Verein für Konsumenteninformation) will nun auch Beratungsfehler wegen Boden-Invest gerichtlich prüfen lassen. Schon jetzt halten komplizierte Verfahrensregeln die Justiz auf Trab. Und nun zeichnet sich eine neue Klagewelle von Kapitalanlegern ab. Wer sein Recht einklagen muss und dabei auf seine Für den Immobilienunternehmer Josef Esch wird es eng. Nach dem Schuhunternehmer Deichmann proben jetzt weitere Investoren den Aufstand gegen den Troisdorfer Fondsinitiator. Sie klagen und wollen ihn wegen angeblicher Misswirtschaft als Geschäftsführer der Fonds absetzen. |
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