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Immobilienfonds-Chaos: “Danke, Commerzbank, ganz toll gemacht”

Post aus Sankt Augustin: Der Fondsexperte Björn Drescher hat sich dem Immobilienfonds-Chaos der vergangenen Tagen – rund um den AGI Premium Management Immobilien Anlagen – nochmal angenommen und ordnet die Geschehnisse ein. Zum Fazit braucht es derzeit Ironie.

Zum Artikel auf dasinvestment.com

Urteile zu Gunsten von Lehman Brothers Zertifikate Geschädigten erstritten

Bankrecht aktuell: Zahlreich Lehman Brothers-Zertifikate Geschädigte scheinen Schadensersatzprozesse zu betreiben. Es gibt bereits einige Urteile aus Schadensersatzklagen, die zu Gunsten der Lehman Zertifikat Geschädigten ausgegangen sind. Im Bankrecht tätige Rchtsanwälte haben hier Anlegerinteressen im Sinne des Anlegerschutzes effektiv durchgesetzt.

Zum Artikel auf bankrecht-anlegerschutz.de

Fehlerhafte Anlageberatung: Nichtlektüre eines Prospekts ist nicht grob fahrlässig

In einem am Freitag veröffentlichten Urteil hat der BGH entschieden, dass ein Anleger auf die Beratung durch den Anlageberater vertrauen darf. Er hat nicht schon deshalb grob fahrlässig keine Kenntnis von einem Anlageberatungsfehler, weil er es unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen, auch wenn dieser auf die Risiken hinwies.

Zum Artikel auf Legal Tribune

Reaktion auf Test Anlageberatung: Alternative Beratungswege

Die Banken ING-Diba und Quirin haben als Reaktion auf die schlechten Ergebnisse des Tests Anlageberatung von Finanztest zwei alternative Beratungs modelle vorgestellt. Die ING-Diba setzt auf ein Internet-Tool, mit dem sich Sparer ohne persönliche Beratung selber helfen können. Die Quirin Bank bietet Kunden eine unabhängige Honorarberatung. Provisionen, die die Bank für die Vermittlung erhält, erstattet sie dem Kunden.

Zum Artikel auf test.de

BGH erschüttert Bankenwelt – Banken seit 1990 verpflichtet über Kick-Backs aufzuklären

Wieder einmal hat der Bundesgerichtshof seine Kick-Back-Rechtsprechung weiterentwickelt und mit einem Beschluss vom 29.06.2010 – XI ZR 308/09 die Bankenwelt erneut schwer erschüttert. Bereits mit seiner Grundsatzentscheidung vom 19.12.2006 – XI ZR 56/05 hat der BGH klargestellt, dass eine Bank bei der Vermittlung eines Aktienfonds verpflichtet ist, den Kunden über den Anfall und die Höhe sog. Kick-Backs aufzuklären und im Falle einer vorsätzlichen Falschberatung die kurze kenntnisunabhängige Verjährung des § 37 a WpHG a.F. nicht anwendbar ist.

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Morgan Stanley P2 Value: Schadenersatz für Anleger wegen Falschberatung

Beim Offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value reißt die Welle der Hiobsbotschaften nicht ab. Der Anteilswert wurde um minus 11% auf jetzt 36,32 € abermals abgewertet. Am 23. Juli 2009 stand er noch bei 53,74 € – ein Minus von 32%. An sein Geld kommt der Anleger allerdings dennoch nicht. Der Fonds nimmt seit jetzt fast 2 Jahren keine Anteile mehr zurück.

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Nötigung bei Bankberatung? Banken brechen bei Protokollen Gesetze

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) wirft den Banken vor, bei Beratungsprotokollen vorsätzlich Gesetze zu brechen. Es könne nicht sein, dass gerade in den Beratungsgesprächen gesetzliche Vorgaben teilweise bewusst umgangen werden, kritisierte Aigner im Hamburger Abendblatt (Montag-Ausgabe). Sie betonte: „Mangelhafte oder fehlerhafte Protokolle sind garantiert der falsche Weg, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.” Viele Banken glaubten noch immer, sie könnten die Wünsche und Vorstellungen ihrer Kunden ignorieren, so die Ministerin.

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