Im Anschluss an seine Entscheidung vom 08.07.2010 – III ZR 249/09, in welcher der Bundesgerichtshof klarstellte, dass ein Anleger nicht ohne weiteres grob fahrlässig handelt, wenn er, ein ihm von einem Anlageberater überlassenes Verkaufsprospekt nicht durchliest und aus diesem Grunde nicht feststellt, dass der Anlageberater ihn über die Risiken und die Funktionsweise der zum Erwerb empfohlenen Kapitalanlage nicht zutreffend aufgeklärt hat, hat der Bundesgerichtshof ein weiteres anlegerfreundliches Urteil gesprochen.
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Die Krise der offenen Immobilienfonds erreicht einen neuen Tiefpunkt. Nach dem US-Grundinvest der Fondsgesellschaft KanAm wird der 1,3 Milliarden Euro schwere Degi Europa des Investmenthauses Aberdeen abgewickelt. In der Branche wird befürchtet, dass auch der Fonds Morgan Stanley P2 Value keine Zukunft mehr hat. Nach zweijähriger Schließung sollten beide Fonds Anfang November wieder geöffnet werden.
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Das Prinzip der von der Deutschen Bank initiierten Fonds db Kompass Life 1 und db Kompass Life 2 ist bereits lange bekannt. Mit dem Anlegergeld wurden Lebensversicherungen erworben, deren Prämien sowie die Versicherungsleistungen im Falle des Todes des Versicherten von der Fondsgesellschaft kassiert wurden. Je früher die Versicherten starben, desto mehr Gewinn machten die Fonds.
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Was ist zu tun, wenn Sie von der Bank betrogen werden? Welche Rechte haben Sie als Kunde? Rechtsanwalt Gilbert Häfner verrät es Ihnen. Kann man den Bankberater erfolgversprechend auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn sich eine von ihm als sicher angepriesene Kapitalanlage später als hochriskantes Investment erweist?
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Post aus Sankt Augustin: Der Fondsexperte Björn Drescher hat sich dem Immobilienfonds-Chaos der vergangenen Tagen – rund um den AGI Premium Management Immobilien Anlagen – nochmal angenommen und ordnet die Geschehnisse ein. Zum Fazit braucht es derzeit Ironie.
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In einem am Freitag veröffentlichten Urteil hat der BGH entschieden, dass ein Anleger auf die Beratung durch den Anlageberater vertrauen darf. Er hat nicht schon deshalb grob fahrlässig keine Kenntnis von einem Anlageberatungsfehler, weil er es unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen, auch wenn dieser auf die Risiken hinwies.
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Beim Offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value reißt die Welle der Hiobsbotschaften nicht ab. Der Anteilswert wurde um minus 11% auf jetzt 36,32 € abermals abgewertet. Am 23. Juli 2009 stand er noch bei 53,74 € – ein Minus von 32%. An sein Geld kommt der Anleger allerdings dennoch nicht. Der Fonds nimmt seit jetzt fast 2 Jahren keine Anteile mehr zurück.
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Die Pläne der EU-Kommission für eine Reform der Einlagensicherung sehen vor, dass Banken mehr Geld in die Sicherungsfonds einzahlen. Doch nicht nur mehr Geld, sondern auch mit den richtigen Anreizen werden Einlagen sicherer. Diesem Gedanken gibt die EU-Kommission bisher zu wenig Raum.
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Anlegerschutz: Seit 1. Januar 2010 soll eine neue Protokollpflicht für Anlageberatung die Position der Kunden bei Beratungsfehlern verbessern. Die ersten Erfahrungen zeigen: Nur wer den Protokollführern auf die Finger sieht, profitiert von der Neuregelung.
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Schon jetzt halten komplizierte Verfahrensregeln die Justiz auf Trab. Und nun zeichnet sich eine neue Klagewelle von Kapitalanlegern ab.
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