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Bei den eingefrorenen acht offenen Immobilienfonds gibt es große Unterschiede. Anleger vertrauen am ehesten noch großen Fonds, die ihre Immobilien kaum abwerten mussten. Kleinere Wettbewerber handeln meist mit höherem Börsenabschlag von bis zu 45 Prozent.
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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht größtenteils nur laxe Regeln vor. Nur an einigen Stellen werden die Spielregeln für Verkäufer geschlossener Fonds deutlich verschärft.
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Der VKI hat nun auch rund um Falschberatungen von AWD-Beratern im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kommanditbeteiligungen an Boden-Invest („Victor“) einen Musterprozess gegen den AWD in erster Instanz gewonnen.
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Filmfonds, Medienfonds Verjährung droht: KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Apollo, Victory, Boll, Cinerenta, Equity Pictures, N 1 Filmfonds: Die Ansprüche der Anleger drohen zum Jahresende zu verjähren (31.12.2010). Deshalb bereiten die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH derzeit zahlreiche Klagen, Ombudsmannverfahren und Güteanträge vor, um die Verjährung zu hemmen.
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Im Spätsommer 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass Anleger nicht mehr unbedingt den Verkaufsprospekt für einen geschlossenen Fonds lesen müssen (BGH Az. III ZR 249/09). Bis zu diesem Urteil handelte derjenige “grob fahrlässig”, der sich den Verkaufsprospekt nicht angeschaut hatte. In diesen meist rund 100 Seiten starken Werken finden sich viele Fachausdrücke, aber auch Risikohinweise. Bisher begann die Verjährungsfrist für eine eventuelle Falschberatung mit Datum Überreichung des Prospekts. Nun urteilten die Richter: “Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers ergibt sich nicht daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den Emissionsprospekt durchzulesen und die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters zu kontrollieren.”
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Ein hessischer Steuersünder will 7,3 Millionen Euro Schadenersatz von der LGT Treuhand. Die Liechtensteiner Bank habe ihn nicht rechtzeitig gewarnt, nachdem ihr Daten verloren gegangen waren.
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Nach einem Jahr Pause schließt sich die neue Vorsitzende Richterin der Einschätzung ihres Vorgängers an. Damit sind die Vorwürfe der Anlegeranwälte praktisch vom Tisch. Voraussichtlich im April wird entschieden, ob ein „wesentlicher Prospektfehler“ vorlag.
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Ein ehemaliger Kunde der Volksbank Braunschweig-Wolfsburg hat die Bank wegen Falschberatung verklagt. Zwischen 1986 und 1997 hatte er rund 200 000 Euro in geschlossene Immobilienfonds investiert. Das Geld ist zum großen Teil verloren. Am Mittwoch begann der Prozess vor dem Landgericht Braunschweig.
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Hans Joachim Bendlin ist enttäuscht. Seine Klage gegen die Spar- und Kreditbank wurde abgewiesen. Der Fall sei verjährt, teilte die Vorsitzende Richterin am Mittwoch im Landgericht Karlsruhe mit. Der 63-Jährige hatte die Bank “seines Vertrauens” wegen “Falschberatung” verklagt und 85.000 Euro Schadensersatz gefordert.
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Viele Baufinanzierungen werden nicht in Monatsraten getilgt, sondern mit einer Lebensversicherung abgesichert. Für eine mögliche Falschberatung des Bankmitarbeiters kann dabei nicht die Versicherung herangezogen werden.
Zum Artikel auf aspect-online.de
Das Oberlandesgericht Köln hat einem von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger einen Schadensersatzanspruch in Höhe von rund 65.000 € gegen einen Anlageberater zugesprochen, der ihm im Jahre 2000 empfohlen hatte, sich als atypisch stiller Gesellschafter am Victory Multi Media 16 zu beteiligen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der spektakulären Insolvenz der Victory Media AG hatte sich das Investment zu einem finanziellen Desaster für die Anleger entwickelt.
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Die Deutsche Bank muss sich erstmals Schadensersatzforderungen von Anlegern des Riesenradfonds Global View stellen. Vor dem Landgericht Frankfurt wird am Freitag die Klage eines Ehepaars verhandelt, das der Bank und der Fondsinitiatorin DBM Fonds Invest Falschberatung und fehlerhafte Prospektgestaltung vorwirft. Die Kläger fordern 30.000 Euro plus Zinsen zurück.
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Nach Mitteilung der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner, München, wurde erneut ein Vermittler der zur unseriösen Icon-Gruppe gehörenden Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG wegen der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten verurteilt. Mit Urteil vom 4. Oktober 2010 hat das Landgericht München I eine Anlageberatungsgesellschaft mit Sitz in Gräfelfing zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger im Zusammenhang mit der Empfehlung von Beteiligungen an dieser irreführend als “Vermögensaufbauplan” bezeichneten Gesellschaft verurteilt.
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Es ist Schließzeit. Ob Axa Immoselect, CS Euroreal oder SEB Immoinvest - offene Immobilienfonds werden zur Zeit reihenweise geschlossen. Hintergrund der Schließung ist in aller Regel eine nicht ausreichende Liquidität des Fonds im Hinblick auf Rücknahmeverlangen von Anlegern.
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Zum 31.12.2010 ergibt sich in der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung eine Änderung. Die Höhe der Einlagensicherung ändert sich von 50.000 Euro auf 100.000 Euro. Abgesichert sind unter anderem Termin- und Festgeld, Sparguthaben und Tagesgeld, Girokonto Einlagen und Namensschuldverschreibungen. Die deutsche gesetzliche Einlagensicherung sichert die Einlagen des Kunden bis zu einer Höhe von 50.000 Euro, neu bis zu 100.000 Euro, im Falle einer Bankeninsolvenz.
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche bei Falschberatung von Anlegern verändern. In Zukunft sollten auch Anleger, die vor dem 05.08.2009 falsch beraten wurden, länger Schadenersatzansprüche haben, heißt es in einem von der Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes (BT-Drs. 17/4053).
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Beim Landgericht Rostock sind am Donnerstag Zivilklagen von fünf Opfern der beiden insolventen Immobilienfonds der Volkssolidarität in Mecklenburg-Vorpommern eingereicht worden.
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Schreiben der Fondsgesellschaft haben die Anleger zahlreicher Apollo-Medienfonds in den letzten Tagen erheblich verunsichert, enthielten sie doch die Aufforderung, die bisher erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.
Nach Ansicht des Heidelberger Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel dürften die Anleger derzeit nicht verpflichtet sein, die geforderten Zahlungen zu leisten: „Die Fondsgesellschaften haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, Ausschüttungen zurückzufordern. Ein entsprechender Anspruch stünde allenfalls den Gläubigern der Gesellschaft zu.“
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