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Bafin erfasst 300.000 Vermögensjongleure in zentralem Melderegister! Im Internet können Verbraucher zu allen erdenklichen Produkten ihre Stimme erheben. Zu fast jedem Produkt gibt es Bewertungsportale, manchmal neutral, manchmal auch interessengeleitet. Auch mit Blick auf die Finanzbranche haben sich einige Plattformen etabliert, auf denen die Kunden ihr Urteil über die Qualität der Berater abgeben. Wie aussagefähig ist die technische Raffinesse der einzelnen Finanzbewertungsmodelle, die irgendwo zwischen manueller Analyse und generalisiertem Algorithmus angesiedelt sind?
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Der derzeit geschlossene Immobilienfonds AXA Immoselect plant offenbar einen massiven Paketverkauf von Fondsimmobilien. Das berichtet das englische Fachmagazin Euro Property. … Der AXA Immoselect ist seit November 2009 geschlossen. Nach aktueller Gesetzeslage liegt die maximale Frist, in der ein offener Fonds die Anteilsrücknahme verweigern kann, bei zwei Jahren. Der AXA-Fonds hat derzeit ein Vermögen von netto 2,6 Mrd. Euro. Diverse, teilweise massive Abwertungen in den vergangenen Monaten haben die Einjahres-Performance per Ende März auf -4% gedrückt.
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Seit Jahresbeginn 2010 müssen die Banken ihre Anlageberatungsgespräche mit Kunden in einem Protokoll festhalten. Doch oft sind die Schriftstücke nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurden.
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Beratungsprotokolle der Banken und Sparkassen sind eine Farce´, kritisiert Rechtsanwältin Angelika Jackwerth, Geschäftsführerin der Schutzvereinigung für Anleger e.V. (SfA), die seit Jahresbeginn geltende Protokollpflicht in der Anlageberatung. ´Sie sollten die Anleger vor Falschberatung schützen´, so Jackwerth weiter, ´doch das Ergebnis ist, dass zahlreiche Banken und Anlageberater die Anleger dazu drängen, zu bestätigen, dass sie alle Risiken verstanden hätten. Damit minimieren allein die Anbieter ihr Haftungsrisiko.´ Jackwerth fordert deshalb die Umkehr der Beweislast: ´Es kann nicht länger hingenommen werden, dass der Anleger beweisen muss, dass er falsch beraten wurde. Vielmehr sollte der Berater beweisen müssen, dass er seine Kunden im Einzelfall nicht falsch beraten hat.´
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Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob Anleger Beratungsfehler bereits zum Zeitpunkt erkennen müssen, wenn ihnen der Prospekt ausgehändigt wird. Fachanwältin Katja Fohrer, Kanzlei Mattil & Kollegen kommentiert.
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Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) wirft den Banken vor, bei Beratungsprotokollen vorsätzlich Gesetze zu brechen. Es könne nicht sein, dass gerade in den Beratungsgesprächen gesetzliche Vorgaben teilweise bewusst umgangen werden, kritisierte Aigner im Hamburger Abendblatt (Montag-Ausgabe). Sie betonte: „Mangelhafte oder fehlerhafte Protokolle sind garantiert der falsche Weg, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.” Viele Banken glaubten noch immer, sie könnten die Wünsche und Vorstellungen ihrer Kunden ignorieren, so die Ministerin.
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Anlegerschutz: Seit 1. Januar 2010 soll eine neue Protokollpflicht für Anlageberatung die Position der Kunden bei Beratungsfehlern verbessern. Die ersten Erfahrungen zeigen: Nur wer den Protokollführern auf die Finger sieht, profitiert von der Neuregelung.
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