Wieder einmal hat der Bundesgerichtshof seine Kick-Back-Rechtsprechung weiterentwickelt und mit einem Beschluss vom 29.06.2010 – XI ZR 308/09 die Bankenwelt erneut schwer erschüttert. Bereits mit seiner Grundsatzentscheidung vom 19.12.2006 – XI ZR 56/05 hat der BGH klargestellt, dass eine Bank bei der Vermittlung eines Aktienfonds verpflichtet ist, den Kunden über den Anfall und die Höhe sog. Kick-Backs aufzuklären und im Falle einer vorsätzlichen Falschberatung die kurze kenntnisunabhängige Verjährung des § 37 a WpHG a.F. nicht anwendbar ist.
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Beim Offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value reißt die Welle der Hiobsbotschaften nicht ab. Der Anteilswert wurde um minus 11% auf jetzt 36,32 € abermals abgewertet. Am 23. Juli 2009 stand er noch bei 53,74 € – ein Minus von 32%. An sein Geld kommt der Anleger allerdings dennoch nicht. Der Fonds nimmt seit jetzt fast 2 Jahren keine Anteile mehr zurück.
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Nachdem das Schneeballsystem des mutmaßlichen Anlagebetrügers Helmut Kiener zusammengebrochen ist, stehen Inhaber von Genussrechten der K1 Global Invest Ltd. sowie der K1 Invest Ltd. vor dem Totalverlust. Gleiches droht Inhabern von X1 Global Index Zertifikaten, welche die Wertentwicklung des von der X1 Fund Allocation GmbH geführten X1 Global Euro Reference Index abbilden.
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Im Streit über verdeckte Provisionen bei Geldanlagen hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut die Verbraucher gestärkt. Laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss mussten die Banken bereits seit 1990 vollständig über Provisionen aufklären, die sie für die Vermittlung von Anlagen kassieren (Az: XI ZR 308/09). Mehrfach hatte der BGH zuvor bereits ähnlich entschieden.
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Das Landgericht Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 23. April 2010 – 4 O 154/09/ nicht rkr.) die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG verurteilt, an eine geschädigte Zertifikate-Anlegerin Schadensersatz in Höhe von € 141.600,- zu zahlen (in diesem Fall handelte es sich um „Dresdner Bank AG – Global Champion IV“ Zertifikate).
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Anlegerschutz: Seit 1. Januar 2010 soll eine neue Protokollpflicht für Anlageberatung die Position der Kunden bei Beratungsfehlern verbessern. Die ersten Erfahrungen zeigen: Nur wer den Protokollführern auf die Finger sieht, profitiert von der Neuregelung.
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Wenn es um die Riester-Rente geht, beraten laut Verbraucherberatung Waldshut-Tiengen die Banken am Hochrhein und im Südschwarzwald provisionsorientiert und bieten nur eine kleine Auswahl an Möglichkeiten an.
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Laut VKI – Bei Sammelklagen verhalte sich der Finanzdienstleister dagegen weiter stur.
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Nach den Behörden klagen auch noch die Kunden: Die Investmentbank Goldman Sachs kommt juristisch noch stärker unter Druck. Der australische Hedgefonds Basis Yield Alpha Fund fühlt sich von der zuletzt viel gescholtenen Bank über den Tisch gezogen. Er wirft Goldman vor, zu einer Anlage in Hypothekenpapiere verleitet zu haben, als sich deren Niedergang bereits abgezeichnet habe. Die Australier reichten am Mittwoch in New York Klage ein und verlangen mehr als 1 Mrd. Dollar Wiedergutmachung. Im April hatte bereits US-Börsenaufsicht SEC Klage wegen möglichen Betrugs erhoben.
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VKI (Verein für Konsumenteninformation) will nun auch Beratungsfehler wegen Boden-Invest gerichtlich prüfen lassen.
Zum Artikel auf ots.at
Schon jetzt halten komplizierte Verfahrensregeln die Justiz auf Trab. Und nun zeichnet sich eine neue Klagewelle von Kapitalanlegern ab.
Zum Artikel auf faz.net
Die Märkte spielen verrückt. Wie sollen Anleger da investieren? Wo doch noch Chancen stecken – und wie man sich vor Falschberatung schützt.
Zum Artikel auf sueddeutsche.de
Für den Immobilienunternehmer Josef Esch wird es eng. Nach dem Schuhunternehmer Deichmann proben jetzt weitere Investoren den Aufstand gegen den Troisdorfer Fondsinitiator. Sie klagen und wollen ihn wegen angeblicher Misswirtschaft als Geschäftsführer der Fonds absetzen.
Zum Artikel auf handelsblatt.com
Oft fallen Anleger auf überhöhte Renditeversprechen und verschwiegene Risiken bei der Geldanlage herein. Schutz vor Falschberatung ist aber alles andere als schwierig.
Zum Artikel auf ad-hoc-news.de
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