Müssen Banken Provisionen und Rückvergütungen offenlegen? Eindeutig ist die Rechtsprechung nicht. Doch Banken haben mehr Pflichten als Anlageberater.
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Müssen Banken Provisionen und Rückvergütungen offenlegen? Eindeutig ist die Rechtsprechung nicht. Doch Banken haben mehr Pflichten als Anlageberater. Die Krise der offenen Immobilienfonds erreicht einen neuen Tiefpunkt. Nach dem US-Grundinvest der Fondsgesellschaft KanAm wird der 1,3 Milliarden Euro schwere Degi Europa des Investmenthauses Aberdeen abgewickelt. In der Branche wird befürchtet, dass auch der Fonds Morgan Stanley P2 Value keine Zukunft mehr hat. Nach zweijähriger Schließung sollten beide Fonds Anfang November wieder geöffnet werden. Das Prinzip der von der Deutschen Bank initiierten Fonds db Kompass Life 1 und db Kompass Life 2 ist bereits lange bekannt. Mit dem Anlegergeld wurden Lebensversicherungen erworben, deren Prämien sowie die Versicherungsleistungen im Falle des Todes des Versicherten von der Fondsgesellschaft kassiert wurden. Je früher die Versicherten starben, desto mehr Gewinn machten die Fonds. Der Immobiliendachfonds Allianz Global Investors Premium Management Immobilien-Anlagen – P – EUR wurde nach Informationen von Allianz Global Investors geschlossen. Sowohl die Anteilscheinausgabe als auch die Rücknahme wurde vorläufig ausgesetzt. Kauf- und Verkaufaufträge von Anteilen an dem Allianz Premium Management Immobilien-Anlagen – P – EUR werden seit dem 24.09.2010 14.00 Uhr nicht mehr ausgeführt. An welchen Punkten versagt in der Praxis zumeist eine Beratung zur Altersvorsorge? Die Voraussetzungen einer Beratung zur Altersvorsorge wurden einführend beschrieben. In der Praxis werden zahlreiche Fehler begangen. Hier sollen die am häufigsten vorkommenden Fehler/Beratungsfehler grob und vereinfacht dargestellt werden. Bislang war die Rücknahme von Anteilen nur ausgesetzt und der Fonds sollte ursprünglich zum 30. Oktober 2010 wieder geöffnet werden. Doch ist die Fondsgesellschaft nunmehr zur Aufgabe gezwungen, weil sie die Rückgabewünsche der Anleger nicht bedienen kann. Die Entscheidung der Fondsgesellschaft trifft viele Anleger hart, insbesondere – so der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klaus Hünlein von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel – wenn sie ihre Altersvorsorge oder ihren Notgroschen auf diesen, von den beratenden Banken gern als “sicheres Investment” gepriesenen Fonds gebaut haben. Das Alter der Kunden ist bei der Anlageberatung allzu oft kein Thema. Dabei würde es sich lohnen, die «Golden Agers» zu umwerben. Was ist zu tun, wenn Sie von der Bank betrogen werden? Welche Rechte haben Sie als Kunde? Rechtsanwalt Gilbert Häfner verrät es Ihnen. Kann man den Bankberater erfolgversprechend auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn sich eine von ihm als sicher angepriesene Kapitalanlage später als hochriskantes Investment erweist? Post aus Sankt Augustin: Der Fondsexperte Björn Drescher hat sich dem Immobilienfonds-Chaos der vergangenen Tagen – rund um den AGI Premium Management Immobilien Anlagen – nochmal angenommen und ordnet die Geschehnisse ein. Zum Fazit braucht es derzeit Ironie. Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob Anleger Beratungsfehler bereits zum Zeitpunkt erkennen müssen, wenn ihnen der Prospekt ausgehändigt wird. Fachanwältin Katja Fohrer, Kanzlei Mattil & Kollegen kommentiert. In der Fassade der Offenen Immobilienfonds klafft bald ein hässliche Lücke: Der Anbieter Kanam gibt sein angeschlagenes US-Flaggschiff endgültig auf. Die Immobilien werden verkauft, noch in diesem Jahr sollen Anleger zumindest einen Teil des Geldes sehen. Weitere Fonds könnten folgen. Bankrecht aktuell: Zahlreich Lehman Brothers-Zertifikate Geschädigte scheinen Schadensersatzprozesse zu betreiben. Es gibt bereits einige Urteile aus Schadensersatzklagen, die zu Gunsten der Lehman Zertifikat Geschädigten ausgegangen sind. Im Bankrecht tätige Rchtsanwälte haben hier Anlegerinteressen im Sinne des Anlegerschutzes effektiv durchgesetzt. Die Banken ING-Diba und Quirin haben als Reaktion auf die schlechten Ergebnisse des Tests Anlageberatung von Finanztest zwei alternative Beratungs modelle vorgestellt. Die ING-Diba setzt auf ein Internet-Tool, mit dem sich Sparer ohne persönliche Beratung selber helfen können. Die Quirin Bank bietet Kunden eine unabhängige Honorarberatung. Provisionen, die die Bank für die Vermittlung erhält, erstattet sie dem Kunden. Wieder einmal hat der Bundesgerichtshof seine Kick-Back-Rechtsprechung weiterentwickelt und mit einem Beschluss vom 29.06.2010 – XI ZR 308/09 die Bankenwelt erneut schwer erschüttert. Bereits mit seiner Grundsatzentscheidung vom 19.12.2006 – XI ZR 56/05 hat der BGH klargestellt, dass eine Bank bei der Vermittlung eines Aktienfonds verpflichtet ist, den Kunden über den Anfall und die Höhe sog. Kick-Backs aufzuklären und im Falle einer vorsätzlichen Falschberatung die kurze kenntnisunabhängige Verjährung des § 37 a WpHG a.F. nicht anwendbar ist. Beim Offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value reißt die Welle der Hiobsbotschaften nicht ab. Der Anteilswert wurde um minus 11% auf jetzt 36,32 € abermals abgewertet. Am 23. Juli 2009 stand er noch bei 53,74 € – ein Minus von 32%. An sein Geld kommt der Anleger allerdings dennoch nicht. Der Fonds nimmt seit jetzt fast 2 Jahren keine Anteile mehr zurück. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) wirft den Banken vor, bei Beratungsprotokollen vorsätzlich Gesetze zu brechen. Es könne nicht sein, dass gerade in den Beratungsgesprächen gesetzliche Vorgaben teilweise bewusst umgangen werden, kritisierte Aigner im Hamburger Abendblatt (Montag-Ausgabe). Sie betonte: „Mangelhafte oder fehlerhafte Protokolle sind garantiert der falsche Weg, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.” Viele Banken glaubten noch immer, sie könnten die Wünsche und Vorstellungen ihrer Kunden ignorieren, so die Ministerin. Die Commerzbank belegt ihre Berater mit einem Malus, wenn deren Kunden Anteile des offenen Immobilienfonds Hausinvest Europa zurückgeben. So sollen die Mitarbeiter FTD-Informationen zufolge motiviert werden, Anleger vom Verkauf abzuhalten. Im Streit über verdeckte Provisionen bei Geldanlagen hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut die Verbraucher gestärkt. Laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss mussten die Banken bereits seit 1990 vollständig über Provisionen aufklären, die sie für die Vermittlung von Anlagen kassieren (Az: XI ZR 308/09). Mehrfach hatte der BGH zuvor bereits ähnlich entschieden. Das Landgericht Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 23. April 2010 – 4 O 154/09/ nicht rkr.) die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG verurteilt, an eine geschädigte Zertifikate-Anlegerin Schadensersatz in Höhe von € 141.600,- zu zahlen (in diesem Fall handelte es sich um „Dresdner Bank AG – Global Champion IV“ Zertifikate). |
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