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Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat am 05.05.2011 für einen Hamburger Rentner Klage beim Landgericht Hamburg gegen die Commerzbank AG eingereicht. Dabei geht es um den Vorwurf der Falschberatung im Zusammenhang mit den Dachfonds, den Premium Management Immobilien-Anlagen (PMIA). Anteile an diesem Fonds sind nach Einschätzung des Hamburger Fachanwalts Peter Hahn von der Commerzbank insbesondere sicherheitsorientierten Anlegern verkauft worden. Dabei wurde diesen in vielen Fällen geraten, ihre Anteile an dem offenen Immobilienfonds Hausinvest gegen solche des PMIA zu tauschen. Das war für die Commerzbank attraktiv, weil diese erneut hohe Gebühren in Höhe der fünfprozentigen Ausgabeaufschläge generieren konnte.
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Die renommierte ETF-Expertin, Deborah Fuhr,über Wachstumstrends der Branche und die Kriterien für die Wahl des richtigen Produkts.
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Lloyds’ Ergebnis rutschte tief ins Minus, da sie eine Rückstellung von 3,2 Mrd. Pfund für eventuelle Schadensersatzansprüche aus unsauber verkauften Kredittilgungsversicherungen bildete. Diese Versicherungen sollen im Normalfall die Ratenzahlungen der Kreditnehmer übernehmen, falls diese krank oder arbeitslos werden, oder ableben. Das Dumme ist, dass dieser Normalfall dank zahlreichem Kleingedruckten meist nie eintritt, der Kunde oft noch nicht einmal von der Versicherung weiß und schon gar nicht, wie absurd teuer sie ist. Natürlich ist da der Verbraucherschutz gefordert, der dem Gericht Ende April auch ein Urteil gegen die Banken abtrotzen konnte. Mehr als berechtigt in Fällen bewusster Falschberatung und Täuschung, wie immer.
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Nachdem ein Teil der rund 950 Geldgeber zum Jahreswechsel vor dem Landgericht Dortmund erfolgreich gegen die Gründungskommanditisten auf Schadensersatz geklagt hatte, hat nun einer ihrer Anspruchsgegner – die L&R Treuhandgesellschaft – einen Insolvenzantrag gestellt. „Es ist kein Vermögen vorhanden. Für die Anleger gibt es keinen Blumentopf zu gewinnen“, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter, Dr. Wolfgang Petereit aus Mainz am Donnerstag gegenüber unserer Zeitung. Auch die Bremer Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht KWAG sieht für ihre Mandanten schwarz. „Im schlimmsten Fall verbleibt hier nur die Quote, die sehr gering sein wird“, erklärte deren Anwalt Lutz Tiedemann.
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Verdeckte Rückvergütungen bei Kapitalanlagen – Kickbacks genannt – sind dem Kunden generell offenzulegen. Wann getäuschte Anleger handeln sollten.
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Kurz vor der Verjährung reißen die Klagen von Zertifikateanlegern wegen angeblich falscher Beratung im Zusammenhang mit der Lehmann-Pleite nicht ab. So hat eine Rentnerin die Commerzbank nun verklagt, weil ihr ein Berater dieses Instituts ein Discountzertifikat von Lehman Brothers empfohlen habe, teilte der Anwalt der Frau am Montag mit. Daraufhin habe die Anlegerin im Juni 2008 rund 200.000 Dollar in das Papier investiert. Dieses Geld habe sie durch die Insolvenz von Lehman Brothers im September 2008 komplett verloren.
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Bankberater halten sich mit Anlageempfehlungen zurück. In ihrem „Qualitätsatlas Retailbanking 2010“ stellte das Münchener Institut für Vermögensaufbau fest, dass Bankberater bei Gesprächen mit Testpersonen nur in einem Prozent der Fälle das Thema Geldanlage zu einem alleinigen Schwerpunkt machten.
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Berlin bemüht sich weiter um einen besseren Anlegerschutz. Thema diesmal: die Riester-Rente. In der Vergangenheit wurden Riester-Sparern mitunter Zulagen gewährt, obwohl sie dafür keine Sparbeträge geleistet hatten. Diese Zulagen sollen künftig nachträglich legitimiert werden können.
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In den ersten beiden Lehman-Verfahren vor dem Bundesgerichtshof hatte das unterlegene Institut zum Verhandlungstermin am 12.04.2011 das Rechtsmittel zurück genommen. Es ging hier um Twin-Win Zertifikate und Kupon Zertifikate. Dieses ist ein positives Zeichen für die Anleger. In den anderen noch schwebenden Verfahren sind die folgenden Gesichtspunkte von praktischem Belang.
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Viele Anleger, die vor dem 31.12.2001 ihr Geld in geschlossene Fonds, Wertpapiere oder Eigentumswohnungen mit oder ohne Kreditaufnahme investierten, haben ihre Ansprüche noch immer nicht einmal prüfen lassen, obwohl sie zum Teil schon lange nicht mehr mit ihren Investitionen glücklich sind. Zwar ist die Tatsache, dass der beabsichtigte Ertrag sich nicht einstellt, nicht immer ein Anzeichen für eine wirkliche Falschberatung, aber oft. Nicht selten bangen Geschädigte sogar um ihre Existenz, weil sie etwa mit den bekannten „Schrottimmobilien” viel zu teure Eigentumswohnungen erworben haben und von den damit verbundenen Krediten geradezu erdrückt werden.
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Anleger der HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XVIII GmbH & Co. KG mussten jüngst ihre Leidensfähigkeit unter Beweis stellen und erneut Zahlungen an den Fonds leisten. Ob es der Geschäftsführung dadurch gelingt, eine Insolvenz der Fondsgesellschaft zu verhindern, ist offen. Sicher scheint derzeit allein, dass die Investition der betroffenen Anleger nicht ohne Verlust enden wird. Betroffene sollten nicht abwarten, bis sich der endgültige Schaden manifestiert hat.
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Falschberatung und Anlagebetrug verursachen jedes Jahr Milliardenschäden. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln jährlich in 40.000 Fällen. Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Das Handbuch informiert nicht nur darüber, wann Anlegergelder unberechtigt abgezweigt werden, sondern auch wie man sein Geld wieder zurückbekommen kann.
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Für Anleger, die Anteile an einer Reihe bekannter Immobilienfonds halten, reißt die Serie der Hiobsbotschaften nicht ab: Die beiden Schwergewichte “Immoinvest” von SEB und “Grundinvest” von Kanam bleiben bis auf weiteres eingefroren. Derzeit liegen in der Branche insgesamt rund 20 Mrd. Euro auf Eis.
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Im Drama um offene Immobilienfonds müssen deren Fondsmanager über sich hinauswachsen, wollen sie ihre verkaufswilligen Anleger auszahlen und an Stabilität gewinnen. Ein Kommentar von Heike Schwerdtfeger von der “Wirtschaftswoche”.
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Die Anleger in Offenen Immobilienfonds müssen weiter um ihre Investitionen bangen. Seit kurzem steht fest, dass sie weiter keine Anteilsscheine des SEB ImmoInvest und des KanAm Grundinvest zurückgeben können, weil diese eingefroren bleiben. Die Fondsgesellschaft KanAm betonte am Dienstag noch einmal, dass die Zukunft ihres Fonds offen sei – und schlug damit deutlich pessimistischere Töne an als das Management des SEB ImmoInvest, das die Wiederöffnung des Fonds zumindest im weiteren Jahresverlauf in Aussicht stellte. Nun richten sich alle Augen auf den CS Euroreal, der voraussichtlich kommende Woche über seine Wiederöffnung entscheidet.
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Sie galten als extrem sicher und als stets verfügbar. Doch die Finanzkrise hat offene Immobilienfonds schwer getroffen und gezeigt: Beides ist falsch. Nun sind einige Fonds eingefroren, andere werden abgewickelt.
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Bafin erfasst 300.000 Vermögensjongleure in zentralem Melderegister! Im Internet können Verbraucher zu allen erdenklichen Produkten ihre Stimme erheben. Zu fast jedem Produkt gibt es Bewertungsportale, manchmal neutral, manchmal auch interessengeleitet. Auch mit Blick auf die Finanzbranche haben sich einige Plattformen etabliert, auf denen die Kunden ihr Urteil über die Qualität der Berater abgeben. Wie aussagefähig ist die technische Raffinesse der einzelnen Finanzbewertungsmodelle, die irgendwo zwischen manueller Analyse und generalisiertem Algorithmus angesiedelt sind?
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Nach Porsche wollen Investoren auch Volkswagen wegen einer angeblichen Manipulation des Aktienmarktes auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagen. Das berichtete das Magazin “Wirtschaftswoche” (WiWo) unter Berufung auf eine Klageschrift der Münchner Kanzlei CLLB, die große deutsche Fondsgesellschaften vertritt.
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“Unterm Strich zähl ich” – in ihrer Werbung gibt sich die Postbank kundenfreundlich. Doch die Praxis sieht nach SPIEGEL-Informationen anders aus. Zumindest, wenn es um das Eintreiben von Forderungen geht: Verbraucherschützer werfen der Deutsche-Bank-Tochter dabei rüde Methoden vor.
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Der derzeit geschlossene Immobilienfonds AXA Immoselect plant offenbar einen massiven Paketverkauf von Fondsimmobilien. Das berichtet das englische Fachmagazin Euro Property. … Der AXA Immoselect ist seit November 2009 geschlossen. Nach aktueller Gesetzeslage liegt die maximale Frist, in der ein offener Fonds die Anteilsrücknahme verweigern kann, bei zwei Jahren. Der AXA-Fonds hat derzeit ein Vermögen von netto 2,6 Mrd. Euro. Diverse, teilweise massive Abwertungen in den vergangenen Monaten haben die Einjahres-Performance per Ende März auf -4% gedrückt.
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