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Achtung für alle Kapitalanleger – Eintritt der sog. absoluten Verjährung am 31.12.2012

Viele Anleger, die vor dem 31.12.2001 ihr Geld in geschlossene Fonds, Wertpapiere oder Eigentumswohnungen mit oder ohne Kreditaufnahme investierten, haben ihre Ansprüche noch immer nicht einmal prüfen lassen, obwohl sie zum Teil schon lange nicht mehr mit ihren Investitionen glücklich sind. Zwar ist die Tatsache, dass der beabsichtigte Ertrag sich nicht einstellt, nicht immer ein Anzeichen für eine wirkliche Falschberatung, aber oft. Nicht selten bangen Geschädigte sogar um ihre Existenz, weil sie etwa mit den bekannten „Schrottimmobilien” viel zu teure Eigentumswohnungen erworben haben und von den damit verbundenen Krediten geradezu erdrückt werden.

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