Das Frankfurter Landgericht hat die Rechte von Bankkunden gestärkt. Kreditinstitute dürfen keine Gebühren verlangen, wenn sie einem Kunden unaufgefordert dessen Kontoauszüge per Post zuschicken. Im verhandelten Fall sollten Kunden der Deutschen Bank 1,94 Euro für die Zustellung der sogenannten Zwangskontoauszüge zahlen. Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte die Gebührenforderung, wie der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) am Donnerstag in Berlin mitteilte (Az. 2-25 O 260/10). Ähnliche Gebühren verlangen dem Vzbv zufolge auch zahlreiche andere Geldhäuser.
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