Ein Kreditinstitut, das einem Kunden zur Finanzierung eines Hauskaufs statt eines herkömmlichen Darlehens den zusätzlichen Abschluss einer Lebensversicherung empfiehlt, mit welcher der Kredit am Ende der Laufzeit getilgt werden soll, muss auf die Vor- und Nachteile einer solchen Kombination hinweisen. Das gilt allerdings nicht, wenn es sich um einen in Geld- und Steuerfragen erfahrenen Kunden handelt, so das Oberlandesgericht Celle in einem Beschluss vom 13. Oktober 2010.
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