Das Landgericht Karlsruhe hat Verbrauchern den Ausstieg aus gescheiterten Geldanlagen erleichtert. Nach einem inzwischen schriftlich veröffentlichten Urteil muss eine Bank in Fällen der Vermögensverwaltung auch rückwirkend Auskunft darüber geben, ob sie für ein Anlagegeschäft Provisionen bekommen hat.
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