Was das Landgericht Frankfurt im Jahr 2003 erlebte, war bis dahin einmalig in der deutschen Justizgeschichte. Innerhalb kurzer Zeit gingen wäschekörbeweise Klagen von Anlegern ein, die mit der Telekom-Aktie viel Geld verloren. 17000 Betroffene meldeten sich in der Hoffnung auf Schadensersatz. Ihre Erfolgsaussichten waren vage. Klar war nur: Das deutsche Recht war auf derartige Mammutverfahren überhaupt nicht eingerichtet.
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