Nach Mitteilung der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner, München, wurde erneut ein Vermittler der zur unseriösen Icon-Gruppe gehörenden Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG wegen der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten verurteilt. Mit Urteil vom 4. Oktober 2010 hat das Landgericht München I eine Anlageberatungsgesellschaft mit Sitz in Gräfelfing zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger im Zusammenhang mit der Empfehlung von Beteiligungen an dieser irreführend als “Vermögensaufbauplan” bezeichneten Gesellschaft verurteilt.
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