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Einlagensicherung ohne Rechtsanspruch

Zum 31.12.2010 ergibt sich in der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung eine Änderung. Die Höhe der Einlagensicherung ändert sich von 50.000 Euro auf 100.000 Euro. Abgesichert sind unter anderem Termin- und Festgeld, Sparguthaben und Tagesgeld, Girokonto Einlagen und Namensschuldverschreibungen. Die deutsche gesetzliche Einlagensicherung sichert die Einlagen des Kunden bis zu einer Höhe von 50.000 Euro, neu bis zu 100.000 Euro, im Falle einer Bankeninsolvenz.

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