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Anlegerschutz: Flickenteppich bleibt bestehen

Wer in dem neuen Gesetzespaket nach Regelungen zu Graumarktprodukten wie geschlossenen Fonds sucht, wird enttäuscht sein. Die Regierung habe sich mit dem vorliegenden Entwurf in ihren Reformüberlegungen für einen besseren Anlegerschutz „stark beschränkt“, kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Es sei „überraschend, dass dem Gesetzentwurf jeglicher Ansatz für ein schlüssiges Gesamtkonzept für einen verbesserten Anlegerschutz fehlt“, monieren die Experten beim VZBV.

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