Mehr als 40 Sachverständige waren vor den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zu einer Expertenanhörung gebeten worden. Das Anlegerschutzverbesserungsgesetz und der noch unveröffentlichte Entwurf zur „Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts“ standen zur Debatte. Was dabei herauskam.
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