In der Lebensversicherung besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Ertrag aus der Gewinnbeteiligung. Aus dem Nichterreichen eines prognostizierten Gewinnes können daher keine Schadenersatzansprüche abgeleitet werden.
|
||||
Urteil-OGH: Keine Haftung bei Rückgang der Gewinnbeteiligung von LebensversicherungenIn der Lebensversicherung besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Ertrag aus der Gewinnbeteiligung. Aus dem Nichterreichen eines prognostizierten Gewinnes können daher keine Schadenersatzansprüche abgeleitet werden. |
||||
Copyright © 2024 BadBankingNews - All Rights Reserved |
Kommentare