Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob Anleger Beratungsfehler bereits zum Zeitpunkt erkennen müssen, wenn ihnen der Prospekt ausgehändigt wird. Fachanwältin Katja Fohrer, Kanzlei Mattil & Kollegen kommentiert.
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Müssen Anleger Beratungsfehler durch Prospektlektüre erkennen?Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob Anleger Beratungsfehler bereits zum Zeitpunkt erkennen müssen, wenn ihnen der Prospekt ausgehändigt wird. Fachanwältin Katja Fohrer, Kanzlei Mattil & Kollegen kommentiert. |
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